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Finanzbuchhaltung
Wir buchen es:
Ihre lfd. Geschäftsvorfälle nach
§ 6 Nr. 4 StBG.
Lohnbuchhaltung
Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen -
inkl. Lohnsteuer- und aller sozialversicherungsrelevanten Meldungen.
Wir unterstützen Sie gerne bei allen anderen anfallenden Arbeiten.